Hausordnung

Diese Hausordnung ist – gemeinsam mit den Verhaltensvereinbarungen – in einem einjährigen Prozess unter Einbindung aller Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und der Elternvertreter im SGA entstanden. Sie soll mithelfen, das Miteinander an unserer Schule zu regeln und den wertschätzenden Umgang aller Schulpartner zu fördern. Respekt, Höflichkeit und Achtsamkeit aller sollen ein friedliches und angenehmes Zusammenleben gewährleisten.

HAUSORDNUNG DES G11

1. UMGANG MITEINANDER
1.1. Wir behandeln unsere Mitmenschen so, wie wir selbst behandelt werden möchten.
1.2. Wir gehen respektvoll und höflich miteinander um, um ein friedliches und angenehmes Zusammenleben zu gewährleisten. Dazu gehören ein höflicher Umgangston, freundliches Grüßen, „Bitte“ und „Danke“, das Respektieren des Eigentums anderer, das Hinterlassen von sauberen und aufgeräumten Klassen und das Vermeiden von Beleidigungen.

2. PÜNKTLICHKEIT/VERLÄSSLICHKEIT
2.1. Pünktlichkeit und Verlässlichkeit aller sind eine notwendige Voraussetzung für erfolgreiches gemeinsames Arbeiten.
2.2. Zu Stundenbeginn finden sich die Schüler*innen pünktlich im Unterrichtsraum ein und halten die für den Unterricht notwendigen Unterrichtsmaterialien bereit.
2.3. Alle SchülerInnen führen von der 1. bis zur 5. Klasse ein Mitteilungsheft, das zur Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus dient.

3. VERHALTEN IM UNTERRICHT
3.1. Die Schüler*innen nehmen aufeinander Rücksicht und verhalten sich so, dass für ALLE Beteiligten (Schüler*innen und Lehrer*innen) Lernen und Arbeiten ungestört möglich ist. Dies betrifft das Essen/Trinken/WC-Besuche etc. während des Unterrichts.
3.2. Es gibt spezielle Regelungen für Sondersäle (Info jeweils an der Tür).

4. AUFENTHALT IM SCHULGEBÄUDE UND VERHALTEN IN PAUSEN UND FREISTUNDEN
4.1. Aufenthaltsbereiche für die Schüler*innen der Unterstufe sind die Aula B und der Bereich vor der Bibliothek. Alle Schüler*innen nehmen Rücksicht auf die Klassen, die Unterricht haben.
4.2. Vor dem Sportunterricht versammeln sich die Schüler*innen in der Aula B oder im Gangbereich vor dieser.
4.3. Schüler*innen ab der 6. Klasse dürfen in den Pausen und in ihren Freistunden das Schulgebäude verlassen oder sich in ihren Klassen aufhalten.
4.4. Auch in den Pausen verhalten sich die Schüler*innen rücksichtsvoll gegenüber ihren Mitschüler*innen, was ihre Lautstärke und ihren Bewegungsdrang betrifft. Laufen in der Klasse und Ballspielen im Schulgebäude (ausgenommen in der TB) sind nicht erlaubt.
4.5. Der Spindraum ist kein Aufenthalts- und Spielraum.
4.6. Roller müssen im Spind oder im Fahrradraum, Fahrräder im Fahrradraum abgestellt werden. Die Mitnahme derselben in Unterrichtsräume ist nicht gestattet.
4.7. Vor 7.45 Uhr dürfen sich Schüler*innen nur im Eingangsbereich der Schule aufhalten.
4.8. Die Schüler*innen benutzen nur den AHS-Bereich. Dieser erstreckt sich über alle von den AHS-SchülerInnen genutzten Räumlichkeiten, die zugehörigen Gangbereiche, die Garderoben und die Außenbereiche.
4.9. TB-Schüler*innen dürfen den Spielplatz während der Tagesbetreuung benützen. Während des Vormittagsunterrichts darf der Spielplatz grundsätzlich nicht benützt werden.
4.10. Fußballplatz: Auf die großen Tore darf nur im Sportunterricht gespielt werden. Für die TB stehen kleine mobile Tore zur Verfügung.
4.11. Überbrückung zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht
Mittagsbetreuung: Eine Mittagsbetreuung zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht ist für die Unterstufe gemäß den in BMUKK-680/0005-III/6/2009 genannten Vorgaben eingerichtet. Die Mindesteröffnungszahl liegt bei fünf Schüler*innen. Die Mittagsbetreuung ist jahrgangs- und klassenübergreifend organisiert. Sie ist derzeit kostenlos.
4.12. Der unbeaufsichtigte Aufenthalt im Schulgebäude zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht ist nicht gestattet. Individuelle Regelungen zur Überbrückung können mit der Direktion vereinbart werden.

5. SAUBERKEIT
5.1. Es ist unser erklärtes Ziel, Müll zu vermeiden. Aludosen sind im Schulgebäude ausnahmslos verboten. Jede Schülerin/jeder Schüler wirft alle Abfälle in die entsprechenden Mistkübel (Mülltrennung!).
5.2. Alle achten auf Sauberkeit und vermeiden Verunreinigungen. Verunreinigungen müssen vom Verursacher selbst beseitigt werden. Dies gilt sowohl für die Klassenräume und Fachsäle als auch für die allgemeinen Bereiche der Schule (Gänge, Aula, WCs, Außenbereich,…).
5.3. Schüler*innen/Klassen sind für ihren Raum, das Inventar und ihr Eigentum verantwortlich. Wird ein Klassenraum von einer Klasse verlassen (auch während des Schultages), so sind auf Tischen oder auf dem Boden liegende Gegenstände und Schulsachen wegzuräumen bzw. herumliegender Müll zu entsorgen und die Tafeln zu löschen.
5.4. Die Schüler*innen stellen am Ende eines Schultages alle Sessel auf die Tische, damit eine Reinigung durch das Putzpersonal möglich ist.
5.5. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nicht Aufgabe des Putzpersonals ist, absichtlich getätigte Verunreinigungen (z.B. bemalte Tische, fallengelassener Müll,…) zu beseitigen!
5.6. Schüler*innen verpflichten sich zum sorgsamen Umgang mit Papier (v. a. Flipchartpapier), Kreide, Stiften, Handtüchern und Seife.
5.7. Das Rauchen ist im gesamten Schulbereich gesetzlich verboten.

6. UMGANG MIT ELEKTRONISCHEN GERÄTEN
6.1. Mobiltelefone müssen rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn abgeschaltet und in die Schultasche gegeben werden. Der Gebrauch ist während des Unterrichts ausschließlich für Unterrichtszwecke gestattet und in der Lernzeit in der Tagesbetreuung nicht erlaubt.
6.2. Folgende Dinge sind in der Pause zu erledigen: Schulsachen wegräumen und herrichten, Essen und Trinken, Gang zur Toilette.
6.3. In Ausnahmefällen ist eine Handynutzung in den Pausen gestattet.
6.4. Filmen und Fotografieren mit dem Mobiltelefon ist grundsätzlich verboten, es sei denn, es handelt sich um ein Unterrichtsprojekt.
6.5. Das Verwenden der Mobiltelefone während des Mittagessens im Speisesaal ist verboten.
6.6. Die Mitnahme und Verwendung elektronischer Spielgeräte ist nicht erlaubt.

7. KLEIDUNG
7.1. Die Schule ist ein Arbeitsplatz und jede Schülerin/jeder Schüler kleidet sich diesem Umstand entsprechend.
7.2. Turnbekleidung wird nur im Turnunterricht getragen.

VERHALTENSVEREINBARUNG

1. KONSEQUENZEN BEI NICHT-EINHALTUNG VON VERHALTENSREGELN, WIEDERGUTMACHUNG
Verstoßen Schüler*innen in grober Weise gegen die vereinbarten Verhaltensregeln oder die daraus abzuleitenden berechtigten Erwartungen, sind sie dazu verpflichtet, ihr Fehlverhalten in geeigneter Form wieder gut zu machen. Die Form der Wiedergutmachung und das Ausmaß des dafür notwendigen Einsatzes soll im Gespräch zwischen den Betroffenen und einer Lehrkraft, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Eltern, gefunden werden. Größtmöglicher Konsens ist dabei anzustreben. Wiedergutmachende Leistungen sind z. B. das Übernehmen von Hilfsdiensten, die anderen SchülerInnen zu Gute kommen, z.B. in der TB, Ordnungsdienste, schulinterne soziale Einsätze usw. Art und Dauer der Wiedergutmachung richten sich naturgemäß nach der Schwere des Fehlverhaltens.

2. GERINGER-AWARD
Im Gegenzug dazu wird vorbildliches Verhalten an unserer Schule in verschiedenen Formen (Dank und Anerkennung durch KV und Direktion) prämiert, um die soziale Bedeutung des positiven Vorbilds zu honorieren.

3. KONSEQUENZEN NACH UNERLAUBTER HANDYNUTZUNG
Bei wiederholter Missachtung der vereinbarten Handynutzung ist das Gerät auf Verlangen einer Lehrkraft abzugeben.

4. KONSEQUENZEN BEI NICHTEINHALTUNG DER „SAUBERKEITSREGELN“
Eine Aufforderung zur Reinigung der Tische / Klasse / des Aufenthaltsbereiches kann bei Bedarf von einer Lehrkraft oder der Direktorin ausgesprochen werden. Diese Anordnung kann entweder an einzelne Schüler*innen oder an ganze Klassen ergehen.

5. VERHALTENSPYRAMIDE BEI FEHLVERHALTEN
• Klassenbucheintragung, gleichzeitig Mitteilung an die Eltern
• Verwarnung durch den Klassenvorstand (schriftliche Vorladung der Eltern zu einem Gespräch)
• Verwarnung durch die Direktion (schriftliche Vorladung der Eltern zu einem Gespräch)
• Disziplinarkommission: 1 Elternvertreter*in, 1 Lehrervertreter*in, 1 Schülervertreter*in, Direktion, Beiziehung der/es Schulpsycholog*in auf mehrheitlichen Beschluss der Kommission
• Disziplinarkonferenz (Androhung des Ausschlusses – Recht auf Mitentscheidung für Schüler- und Elternvertreter*innen)
• Disziplinarkonferenz mit Antrag auf Ausschluss – wird an Schulbehörde 1. Instanz gestellt (Recht auf Mitentscheidung für Schüler- und Elternvertreter*innen)

Für den Inhalt verantwortlich ist der Schulgemeinschaftsausschuss des G11, Geringergasse 2, 1110 Wien. Die Hausordung wurde in der Sitzung vom 28. Mai 2015 einstimmig beschlossen.

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